Urheberstrafrecht – Ein Richter im neuseeländischen Auckland hat geurteilt, dass der Gründer des inzwischen geschlossenen Filehosting-Dienstes Megaupload an die USA ausgeliefert werden darf. Dort wird gegen den umstrittenen Internet-Unternehmer wegen millionenfacher Urheberrechtsverstöße und wegen Geldwäsche ermittelt.