Pressemitteilung des BGH Nr.: 162/2015 Urteil vom 23. September 2015 – VIII ZR 284/14 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Anbieter das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform eBay streichen darf, ohne sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig zu machen.