Haben Sie einen von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erwirkten Mahnbescheid erhalten? Aktuell lässt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuther Beller in Fällen, in denen sie zuvor eine Abmahnung wegen Filesharing ausgesprochen hatte, gerichtliche Mahnbescheide versenden. Wie soll man sich als Betroffener in solch einem Fall verhalten?
Mahnbescheid nach Abmahnverfahren
Zu Tausenden hat die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller in den vergangenen Jahren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen (Filesharing) versendet. In vielen Fällen haben die abgemahnten Inhaber von Internetanschlüssen die Zahlung verweigert, da sie selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Nun haben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller in einigen Fällen Mahnbescheide gegen angemahnte Anschlussinhaber erwirkt. Wie sollte man reagieren, wenn man einen solchen Mahnbescheid erhalten hat?
Was ist ein Mahnbescheid?
Bevor jemand versucht, eine Geldforderung im Wege eines Gerichtsverfahrens einzutreiben, kann er versuchen, sie im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens gem. §§ 688 ff ZPO einzutreiben. Dabei beantragt der Gläubiger bei dem zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem mutmaßlichen Schuldner zugestellt wird. Das Mahngericht prüft hierbei allerdings nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht.
Wie soll man auf einen Mahnbescheid reagieren?
Wenn man die Zahlung weiterhin verweigern will, sollte man bei Erhalt eines Mahnbescheides aktiv werden und binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen oder einlegen lassen. Dem Antragsteller des Mahnbescheides bleibt dann nur noch die Möglichkeit, zu versuchen, die Forderung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zugesprochen zu bekommen. Bleibt der Mahnbescheid allerdings unwidersprochen, so ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Wird auch gegen diesen kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbescheid als Titel vollstreckbar. Wer also einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid erhalten hat, sich aber weiterhin gegen die Forderung zur Wehr setzen will, sollte dringend aktiv werden und im Wege des Widerspruchs bzw. des Einspruchs dagegen vorgehen.
Mahnbescheid von Negele: Droht in jedem Fall ein Gerichtsverfahren?
Wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Anspruchsbegründung einzureichen. Dann wird aus dem Mahnverfahren ein normales Gerichtsverfahren. In vielen Fällen entscheiden sich die Anspruchsteller jedoch gegen die Durchführung eines Klageverfahrens. So hat auch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller in den vergangenen Jahren in zahlreichen Fällen auch nach Mahnbescheidsverfahren die anschließenden Klagen zurückgenommen. Hier wird deutlich, dass selbst ein Mahnbescheidsverfahren nicht zwingend zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen muss.
Wenn auch Sie einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 60). Wir beraten seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing erhalten haben.
Hey Otto
cool gemacht
Grüßli
Moritz