Urheberstrafrecht – Ein Richter im neuseeländischen Auckland hat geurteilt, dass der Gründer des inzwischen geschlossenen Filehosting-Dienstes Megaupload an die USA ausgeliefert werden darf. Dort wird gegen den umstrittenen Internet-Unternehmer wegen millionenfacher Urheberrechtsverstöße und wegen Geldwäsche ermittelt.
Kim Dotcom: Gründung der Filehosting-Plattform Megaupload
Kim Dotcom wuchs in Deutschland auf und trat in den 90er Jahren als Hacker in Erscheinung. Im Jahr 2002 war er vor dem Amtsgericht München wegen Insiderhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und war anschließend nach Hongkong, später nach Neuseeland gezogen. Insbesondere hatte er sich von dort aus als Mitbegründer der Filehosting-Plattform Megaupload einen Namen gemacht. Auf dieser Plattform wurden zu tausenden urheberrechtlich geschützte Dateien (Filme Musik etc.) hochgeladen, die wohl millionenfach von Nutzern heruntergeladen wurden. Schätzungen zufolge wurde hierdurch ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht.
USA verlangen seit 2012 die Auslieferung von Kim Dotcom
Bereits seit 2012 wehrt sich der umstrittene Internet-Unternehmer gegen seine Auslieferung an die USA. Im jenem Jahr war er auf Antrag der US-Behörden auf seinem neuseeländischen Anwesen verhaftet und das Gelände durchsucht worden. Nachdem der Duchsuchungsbefehl zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt worden war, verzögerte sich das Auslieferungsverfahren über mehrere Jahre hinweg.
Richter in Auckland entscheidet für Zulässigkeit der Auslieferung
Der Richter Nevin Dawson aus Auckland befand nun, dass die Auslieferung von Kim Dotcom sowie drei weiterer in diesem Zusammenhang Beschuldigter zulässig sei. Vor allem sei die Beweislage überwältigend, urteilte der Richter nach einer mehrwöchigen Anhörung. Bei dem Auslieferungsverfahren ging es allerdings nur um die Frage, ob die USA einen rechtmäßigen Anspruch haben; die Frage der Schuld der Angeklagten wurde nicht geprüft.
Auslieferung weiter ungewiss
Ob Kim Dotcom indes tatsächlich ausgeliefert werden wird, steht hiermit noch nicht fest. Der umstrittene Unternehmer ließ bereits ankündigen in die Berufung zu gehen. Auch hätte die neuseeländische Justizministerin noch das letzte Wort über die Frage einer Auslieferung, da auch ihre Unterschrift erforderlich wäre.
Werden Sie auch mit dem Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen im Internet konfrontiert? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen wegen Herunterladens von Dateien erhalten haben oder gegen die wegen Urheberrechtsverletzungen auch strafrechtlich ermittelt wird.