Filesharing: Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Maze Runner“

Filesharing-Abmahnung – Haben Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten, weil Sie den Film „Maze Runner“ im Internet heruntergeladen haben sollen? Gegenwärtig versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verstärkt Abmahnungen wegen dieses Science Fiction Films. Wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?

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Das Grüne Recht Waldorf Filesharing-Abmahnung

Waldorf Frommer Abmahnung – worum geht es?

Den Empfängern einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) den aktuellen Film „Maze Runner“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Gefordert wird daher in der Waldorf Frommer Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen „Maze Runner“ reagieren?

Wir empfehlen, die in der Waldorf Frommer Abmahnung erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Mitbewohner, Familienangehörige etc.) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten haben.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.