Bereits im Jahr 2002 war ein Unternehmer aus Hilden auf die Idee gekommen, sich die Bezeichnung „Malle“ als EU-Marke schützen zu lassen. Wer gewerbliche Malle-Partys veranstaltete, musste seither fürchten abgemahnt zu werden. Nun hat das Europäische Markenamt (EUIPO) die EU-Marke gelöscht.
Abmahnungen wegen Nutzung der Bezeichnung „Malle“
Der Hildener Unternehmer Jörg Lück, bekannt u. a. als Produzent der Ballermann-Protagonisten Mickey Krause und Tim Toupet, hatte schon im Jahr 2002 eine EU-Wortmarke auf die ungangssprachliche Bezeichnung „Malle“ für die Urlaubsinsel Mallorca angemeldet, und zwar in den Klassen 9 (u.a. für Tonträger), 35 (Werbung), 38 (Ausstrahlung von TV- und Rundfunksendungen) und 41 (u. a. Party-Durchführung, Betrieb einer Discothek). Zuletzt hatte Lück über Düsseldorfer Rechtsanwälte einige Abmahnungen wegen der ungenehmigten Verwendung der Bezeichnung „Malle“ aussprechen lassen.
Nichtigkeitsantrag vor EUIPO wegen absolutem Schutzhindernis erfolgleich
Unter anderem waren auch ein Erlanger Discothekenbetreiber sowie ein Reiseblogbetreiber abgemahnt worden, die sich jedoch zur Wehr setzten und beim europäischen Markenamt beantragten, die EU-Marke für nichtig erklären zu lassen. In einem dieser beiden Nichtigkeitsverfahren hat nun das Europäische Markenamt (EUIPO) dem Löschungsantrag wegen des Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses stattgegeben. Entscheidend war hierbei die eindeutige Beurteilung des EUIPO, das deutschsprachige Publikum sehe in der Bezeichnung „Malle“ einen geografischen Hinweis auf die Insel Mallorca. Auch habe diese umgangssprachliche Bezeichnung bereits Eingang in den Duden gefunden. Nicht zuletzt habe der Antragsteller auch durch zahlreiche Presseveröffentlichungen belegt, dass die Bezeichnung „Malle“ für die Insel Mallorca bereits vor der Markeneintragung gebräuchlich gewesen sei.
Deutsche Marke ist noch eingetragen
Gerade in Deutschland dürfte hinsichtlich der Nutzung der Bezeichnung „Malle“ weiter Vorsicht geboten sein. Der Unternehmer Lück verfügt nämlich auch noch über eine deutsche Marke unter dieser Bezeichnung. Aber auch hier ist ein Verfahren vor dem LG Düsseldorf anhängig. Ob also auch die deutsche Marke kippen wird, bleibt abzuwarten. Auch hinsichtlich der für nichtig erklärten EU-Marke kann der unterlegene Markeninhaber noch Rechtsmittel einlegen.
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