Fotorecht / Bildrecht – Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Frömming Mundt & Partner aus Hamburg im Auftrag der Firma ProPix GmbH erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschützte Lichtbilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben sollen? Wie sollte man sich als Abgemahnter in solch einem Fall verhalten?
Abmahnung von Frömming Mundt & Partner im Auftrag der ProPix GmbH: Worum geht es?
Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Frömming Mundt & Partner aus Hamburg zur Prüfung vorgelegt. Diese versendet im Auftrag verschiedener Bildagenturen (z. B. ProPix GmbH) und Fotografen Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Zu den (angeblichen) Rechteinhabern, für die die Rechtsanwälte von Frömming Mundt & Partner bislang Foto-Abmahnungen versendet haben, gehören etwa:
- Roba Press GmbH
- Jörg Wohlfromm
- Klaus Lorenz
- ProPix GmbH
- Knieper Verwaltungs GmbH
Den abgemahnten Webseiten-Inhabern wird üblicherweise jeweils vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne .
Den Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird in der Regel vorgeworfen, Lichtbilder, an denen die jeweilige Bildagentur bzw. Rechteinhaber angeblich die ausschließlichen Rechte besitzt, ohne erforderliche Einwilligung in den eigenen Internet-Auftritt eingebunden und dadurch öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht des abmahnenden Rechteinhabers auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.
Was verlangen die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner?
Die abmahnende Kanzlei fordert daher in der Abmahnung, zum einen, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben werden soll. Zum anderen sollen seine Rechtsanwaltskosten ersetzt werden sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils entgangene Lizenzgebühr bezahlt werden.
Abmahnung von Frömming Mundt & Partner? Wie reagiere ich?
Wir empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Frömming Mundt & Partner erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen, gerade in bildrechtlichen Fällen, ist oft mehr als fraglich, ob die Ansprüche der jeweils abmahnenden Rechtsanwälte überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.
So ist gerade bei Bildagenturen oftmals zweifelhaft, ob diese tatsächlich jeweils Inhaber der entsprechenden Bildrechte sind und dies auch lückenlos nachweisen können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte jedenfalls nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Frömming Mundt & Partner aus Hamburg wegen Nutzung von Bildern der Firma ProPix GmbH erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen wegen der Nutzung von Fotos und Stadtplanausschnitten erhalten haben.