Kinderfotos im Internet – ein sensibles Thema. Was tun, wenn ein Elternteil Bilder der gemeinsamen Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils im Internet veröffentlicht? Ein Vater wollte Unterlassungsansprüche gegen seine Ex-Frau durchsetzen, die Kinderfotos online gestellt hatte. Vor dem OLG Karlsruhe unterlag er nun in zweiter Instanz.
Urteil: Teilnehmer einer Demo willigt nicht automatisch in die Veröffentlichung seines Bildes ein
Fotorecht / Bildrecht – Wer an einer öffentlichen Demonstration teilnimmt, willigt nicht automatisch auch darin ein, dass jegliches Bildmaterial, welches ihn auf der Demo zeigt, stets im Internet verbreitet werden darf. Das OLG Frankfurt gab einem Demonstranten recht, dessen Bildnis in verschiedenen Foren verbreitet worde war.