Abmahnung TSG 1899 Hoffenheim wegen Ticketverkauf

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schütz erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel von TSG 1899 Hoffenheim im Internet angeboten haben sollen? Wie sollte man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?

von Appen, HSV Hoffenheim Schütz
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TSG Hoffenheim Bundesligatickets im Internet angeboten

Zahlreiche treue Fußball-Fans haben es sicher bereits erlebt – Eintrittskarten für ein wichtiges Fußballspiel sind bereits gekauft, kurz vor dem Spiel stellt sich jedoch heraus, dass der Erwerber des Tickets oder einer seiner Abnehmer am Tag des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als das überzählige Ticket im Internet weiterzuverkaufen? Nicht selten erzielen die kurz vor dem Spiel verkauften Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Erwerb. Die Tickets teurer als gekauft im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: der TSG 1899 Hoffenheim lässt die Kanzlei Schütz Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.

Kanzlei Schütz verweist auf die AGB  des TSG Hoffenheim

Konkret geht es in den aktuellen Abmahnungen der Schütz Rechtsanwälte um Eintrittskarten zu Fußballspielen des TSG Hoffenheim, die teils zu einem höheren als dem Abgabepreis im Internet angeboten wurden. So wird in einer solchen Abmahnung der Vorwurf erhoben, unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ATGB“) von Hoffenheim entsprechende Tickets über das Internet angeboten zu haben“

Konkret werden folgende Forderungen erhoben:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung einer Vertragsstrafe
  • Zahlung von Rechtsanwaltskosten

Gleichzeitig bietet die abmahnende Kanzlei an, die Angelegenheit bei Zahlung einer pauschalen und deutlich niedrigeren Summe auf sich beruhen zu lassen.

Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB

Ob sich der TSG Hoffenheim vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufe könnte, erscheint aus mehreren Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf im Internet noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.

Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den TSG Hoffenheim leisten müssen. In vielen Fällen solcher Abmahnungen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zu verteidigen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von den Schütz Rechtsanwälten eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen des TSG 1899 Hoffenheim verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.