Manipuliertes Foto von Ron Sommer abgedruckt: Handelsblatt unterliegt nach über 15 Jahren Rechtsstreit vor EGMR

Fotorecht / Bildrecht – Was darf Satire? Über 15 Jahre ist es her, dass die WirtschaftsWoche ein nur leicht manipuliertes Foto des damaligen Telekom-Managers Ron Sommer in einer satirischen Fotomontage verwendete. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung unterlag nun der Verlag der WirtschaftsWoche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Opfer dar nicht namentlich genannt werden Das Grüne Recht manipuliertes Foto
Das Grüne Recht © mitrija – Fotolia.com

Leicht verzerrtes Foto in satirischer Fotomontage

Die Zeitschrift WirtschaftsWoche hatte im Jahr 2000 im Zusammenhang mit einem Bericht über den Führungsstil des Telekom-Managers Ron Sommer eine satirische Fotomontage abgedruckt. Die Montage zeigte den Firmenchef sitzend auf dem von bröckelnden Rissen durchzogenen, magentafarbenen Buchstaben T, dem Firmenemblem der Telekom. Stein des Anstoßes war dabei das dabei verwendete und auf den Körper eines Modells montierte Foto des Kopfes von Ron Sommer. Dieses Foto war leicht verzerrt, nämlich vertikal um etwa 8,7 % gestreckt und horizontal um ca. 4,5% gestaucht. Für den Betrachter dürfte dies kaum zu erkennen gewesen sein; Ron Sommer jedoch wollte die Veröffentlichung nicht hinnehmen. Nach Angaben seiner Anwälte sei das Foto – für den Betrachter nicht erkennbar – nachteilig verändert worden; so wirke das Gesicht des Managers länger, die Wangen fleischiger und breiter, der Kinnbereich fülliger, der Hals kürzer und dicker und die Hautfarbe blasser.

Langer Rechtsstreit durch die Instanzen

Vor dem Landgericht Hamburg war der klagende Manager erfolgreich gewesen, die Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg war abgewiesen worden. Der BGH jedoch hatte im Revisionsverfahren entschieden, dass Ron Sommer die Montage als eine „in eine satirische Darstellung gedeckte Meinungsäußerung hinnehmen“ müsse. Daraufhin landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, welches in der Verwendung des Fotos mit den versteckten Bildmanipulationen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sah und dem klagenden Manager Recht gab.

EGMR: Rechtsverletzung bejaht durch manipuliertes Foto

Schließlich landete der Fall vor dem EGMR, der darüber zu entscheiden hatte, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Verlages darstelle. Der EMGR (Az. 52205/11) sah keinen Anlass, die Entscheidung des BVerfG zu beanstanden. Vor allem sei die verfälschende, unvorteilhafte, verzerrte Darstellung nicht aus technischen Gründen erforderlich gewesen. Auch sei mit der Verzerrung des Gesichts keine satirische Aussage verbunden.

Fazit: Vorsicht bei Bildbearbeitungen

Seit Jahren findet die digitale Bearbeitung von Bildern ständig statt. Wie man an dieser Entscheidung sieht, reichen bei Bildern von Personen schon minimale Veränderungen aus, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begründen. Daher ist zu empfehlen, vor der Verwendung digital veränderter Personenfotos die Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen. Vorsicht ist auch geboten bei der Verwendung von Bilder, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um ein manipuliertes Foto handelt.

Haben Sie rechtliche Fragen zur Verwendung bearbeiteter Personenfotos oder Fotomontagen? Oder möchten Sie sich gegen die manipulierte Verbreitung Ihres Bildnisses wehren? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit im Hinblick auf Bildrecht und Fotorecht. Nehmen Sie gerne telefonisch (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64) oder per Email (kontakt@das-gruene-recht.de) Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.