Ticket Enforcement: Abmahnungen der RuhrKanzlei wegen Anbietens von Eintrittskarten

Haben Sie ein Schreiben der RuhrKanzlei erhalten, weil Sie Tickets für ein Spiel von Hannover 96 oder eines anderen Fußballvereins bei eBay, viagogo oder kleinanzeigen.de zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Kann man sich gegen diese Ticket Enforcement Abmahnungen zur Wehr setzen?

Anbieten von Fußballtickets (z. B. auf Kleinanzeigen.de)

Täglich werden wir von Fußball-Fans kontaktiert, die wegen Ticket-Anbietens im Internet abgemahnt wurden. Ein großer Teil dieser Abmahnungen stammt von der RuhrKanzlei aus Dortmund.  Die RuhrKanzlei, aber auch andere Kanzleien (z. B. Lentze Stopper oder LDM ai) sprechen für verschiedene Fußballvereine Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aus. Die RuhrKanzlei wurde beispielsweise schon im Namen folgender Clubs tätig.  

  • DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co KG aA
  • Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  • 1. FSV Mainz 05 e. V.
  • Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG   
  • SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
  • VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA
  • Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB)

Wir haben schon mehrfach darüber berichtet, z. B. hier und hier.

Ticket Enforcement: möglicher Verstoß gegen die ATGB der jeweiligen Vereine

Den Abgemahnten wird zum Vorwurf gemacht, dass die Tickets für die Fußballspiele auf nicht autorisierten Plattformen im Internet (z. B. bei viagogo) zum Verkauf angeboten worden sein sollen. Nicht selten soll dies sogar zu einem höheren als dem Abgabepreis erfolgt sein. In diesen Angeboten sieht die RuhrKanzlei einen Verstoß gegen die Ticket- Geschäftsbedingungen (ATGB) des jeweiligen Vereins, selbst wenn es gar nicht zu einem Verkauf kam. Gefordert wird in den Abmahnungen dieser Kanzlei üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten (üblicherweise 353,60 €).

Sind die Abmahnungen berechtigt? Wie kann man als Abgemahnter reagieren?

Wer so ein Schreiben aus dem Hause der RuhrKanzlei erhalten hat, dem raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden RuhrKanzlei in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen den Abgemahnten, sich anwaltlich hierzu beraten zu lassen. Treffen Anschuldigungen überhaupt zu? Selbst wenn ja: bedeutet dies automatisch, dass auch ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht, geschweige denn auf die Zahlung der geforderten Summe. Nicht selten sehen wir aus verschiedenen Gründen gute Argumente, sich mit realistischen Erfolgsaussichten gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten die wegen solcher Ticket-Angebote abgemahnt wurden. Haben auch Sie eine Ticket Enforcement Abmahnung der RuhrKanzlei erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).