Ticket-Abmahnungen von LDM ai nun auch für KSC, St. Pauli, Kaiserslautern, SV Darmstadt und andere Vereine

Haben Sie eine Ticket-Abmahnung der LDM Rechtsanwälte (LDM ai) erhalten? Diese Heidelberger Kanzlei spricht für verschiedene Vereine Abmahnungen aus, nachdem Tickets für Fußballspiele auf Marktplätzen wie Kleinanzeigen.de oder eBay angeboten wurden. Was kann man nach Erhalt einer solchen Abmahnung tun?

Die Abmahnungen der Kanzlei LDM ai

In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten uns viele Anfragen wegen Abmahnungen der LDM Rechtsanwälte. Diese Kanzlei spricht seit Monaten Abmahnungen aus wegen Ticket-Angeboten im Internet. Wir beobachten, dass zuletzt es immer mehr bekannte Fußball Vereine wurden, für die die Kanzlei LDM diese Abmahnungen ausspricht.  

So mahnten die LDM Rechtsanwälte schon im Namen verschiedener Fußball Vereine ab, z. B.:

  • Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V.
  • 1. FC Union Berlin e. V.
  • SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA
  • F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA
  • 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
  • VfB Stuttgart 1893 AG
  • Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KG a. A.
  • FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH
  • SV Darmstadt 1898 e. V.

Worum geht es in den Abmahnungen?

Üblicherweise wird folgendes gerügt: Tickets für Spiele des jeweiligen Vereins sollen im Online auf Marktplätzen wie kleinanzeigen.de oder viagogo angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei sieht hierin einen Verstoß gegen die ATGB der jeweiligen Fußball-Vereins.

Welche Forderungen erheben die Vereine in den Ticket-Abmahnungen?

Von den Abgemahnten wird gefordert, dass sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Auch sollen Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten  für die Abmahnung) gezahlt werden.  Die abmahnenden Rechtsanwälte bieten üblicherweise an, auf diese Abmahnkosten zu verzichten, wenn kurzfristig eine Unterlassungserklärung abgegeben und die geforderte Vertragsstrafe gezahlt wird.

Wie kann man sich als Abgemahnter verhalten?

Wir empfehlen, keinesfalls direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen oder die geforderten Ansprüche ungeprüft zu erfüllen. Stattdessen sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen, ob es gute Argumente gibt, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Nicht selten ist aus unserer Sicht mehr als fraglich, ob die Ansprüche der abmahnenden Rechtsanwälte berechtigt sind. Ob z. B.  die ATGB der jeweiligen Vereine vor allem auch gegenüber Privatpersonen wirksam sein können, erscheint aus verschiedenen Gründen oft mehr als fraglich. Dass beispielsweise Privatpersonen Eintrittskarten durchaus weiterveräußern dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) klargestellt. Der pauschale Ausschluss der Angebote auf bekannten Plattformen wie Kleinanzeigen oder viagogo erscheint schon aus diesem Grunde sehr fragwürdig. Wer die Tickets hingegen gewerblich zum Weiterverkauf anbietet, trägt hingegen ein deutlich höheres Risiko. Die Abgrenzung zwischen privat handelndem Verkäufer und gewerblichem Händler kann im Einzelfall schwierig sein.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Betroffene, die wegen vergleichbarer Ticket-Angebote abgemahnt wurden. Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Anbietens von Tickets erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos,