Ticket-Abmahnung der RuhrKanzlei erhalten? Was nun?

Haben Sie eine Ticket-Abmahnung der RuhrKanzlei erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel des BVB (Borussia Dortmund), von Werder Bremen oder von einem anderen Fußballverein im Internet zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Wie kann man auf ein solches Abmahnschreiben reagieren?

Die Ticket-Abmahnungen der RuhrKanzlei

Zuletzt erreichten uns wieder unheimlich viele Anfragen von Betroffenen, die von der RuhrKanzlei aus Dortmund abgemahnt wurden. Seit Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten, die von Ticket-Abmahnungen der RuhrKanzlei betroffen sind. Wir haben z. B. hier darüber berichtet. Bereits einige Fußball-Clubs haben über die Ruhrkanzlei Ticket-Abmahnungen aussprechen lassen, z. B.

  • Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB)
  • Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
  • 1. FSV Mainz 05 e. V.
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  • VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA
  • DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co KG aA

Vorwurf: Eintrittskarten für Fußballspiele im Internet angeboten (z. B. auf kleinanzeigen oder eBay)

Den Abgemahnten wird regelmäßig zum Vorwurf gemacht, Eintrittskarten für Fußballspiele im Internet zum Weiterverkauf angeboten zu haben. Dies soll meist über Plattformen wie kleinanzeigen.de oder eBay geschehen sein, mitunter gar zu einem höheren als dem ursprünglichen Kaufpreis. Die abmahnenden Rechtsanwälte sehen hierin einen Verstoß gegen die Ticket- Geschäftsbedingungen (ATGB) des jeweiligen Vereins. Und so wird in diesen Abmahnungen üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Zahlungsbetrag (nicht selten in Höhe von 353,60 €) gefordert.

Wie kann ich mich nach Erhalt einer solchen Ticket-Abmahnung verhalten?

Wer eine solche Abmahnung der RuhrKanzlei erhalten hat, dem raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Stattdessen empfehlen wir den Betroffenen, sich vorher anwaltlich beraten lassen. Treffen die Vorwürfe gegen den jeweiligen Abgemahnten überhaupt zu? Wenn ja: inwiefern könnte daraus überhaupt auch ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung resultieren, geschweige denn auf die geforderte Zahlung? In vielen Fällen sehen wir aus verschiedenen Gründen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren viele Mandanten, die von ähnlichen Abmahnungen betroffen sind. Haben auch Sie eine Ticket-Abmahnung der RuhrKanzlei wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).