Titelschutz – Ist es möglich den Namen einer App als Werktitel zu schützen? Wie weit geht dieser Schutz? Das OLG Köln hatte sich mit Fragen des Titelschutzes auseinanderzusetzen. Es ging um den Begriff wetter.de in Bezug auf Apps.
Titelschutz – Ist es möglich den Namen einer App als Werktitel zu schützen? Wie weit geht dieser Schutz? Das OLG Köln hatte sich mit Fragen des Titelschutzes auseinanderzusetzen. Es ging um den Begriff wetter.de in Bezug auf Apps.