Wer eine Fototapete kauft, darf nicht automatisch davon ausgehen, Fotos des damit tapezierten Zimmers im Internet veröffentlichen zu dürfen. Das LG Köln gab der Klage eines Fotografen statt, der gegen eine solche Verwendung vorgegangen war.
Wer eine Fototapete kauft, darf nicht automatisch davon ausgehen, Fotos des damit tapezierten Zimmers im Internet veröffentlichen zu dürfen. Das LG Köln gab der Klage eines Fotografen statt, der gegen eine solche Verwendung vorgegangen war.