Besteht ein Werktitelschutz für die Namen von Apps auf Smartphones und Tablet-Computern? Der BGH hat diese Frage im Rahmen eines aktuellen Urteils grundsätzlich bejaht, allerdings gleichzeitig die Schutzfähigkeit für die Bezeichnung „wetter.de“ als Namen einer App wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de).