Darf in Berichten über einen Missbrauchsfall das mutmaßliche Opfer auch im Internet namentlich benannt werden, wenn dessen Zustimmung hierzu nicht nachweislich vorliegt? Das LG Düsseldorf (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15) hat dies verneint und damit die Rechte von Missbrauchsopfern bei der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch gestärkt.