Dürfen Videoaufnahmen aus dem Inneren des Kölner Doms gegen den Willen des Hausherren zur Ankündigung einer politischer Kundgebung verwendet werden? Die Verantwortlichen des Kölner Doms wehrten sich gegen eine solche Verwendung und beriefen sich auf ihr Hausrecht. Das LG Köln hatte nun über die Sache zu entscheiden.