Verbraucherschutz – Zu tausenden wurden in den letzten Jahren Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen, was jeweils dazu führt, das der Immobilienkredit heute noch widerrufen werden kann. Bis zu 80 % der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen sind betroffen. Ein Widerruf kann erhebliche Einsparungen bringen, da das Zinsniveau im Augenblick viel günstiger ist als noch vor wenigen Jahren. Jedoch ist Eile geboten:
Wer bei dem gegenwärtigen günstigen Zinsniveau ein Immobiliendarlehen aufnimmt, zahlt großenteils weniger als die Hälfte der Zinsen, die noch vor wenigen Jahren in Kreditverträgen vereinbart wurden. Für viele Kreditnehmer, die ihre Darlehensverträge vor Jahren abgeschlossen haben, besteht jedoch die Gelegenheit, ihre teuren Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch heute noch zu widerrufen und statt dessen neue Darlehen mit erheblich niedrigeren Zinsen aufzunehmen.
Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen – Worum geht es?
Aufgrund einer EU-Verordnung haben Kreditnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht, abgeschlossene Immobiliendarlehensverträge binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Ein Großteil der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensverträge enthält jedoch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Zwar hatte der Gesetzgeber ein Muster für eine rechtmäßige Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Dieses Muster, sofern es unverändert übernommen wurde, sollte als rechtmäßig gelten (Gesetzlichkeitsfiktion). Jedoch übernahmen fast alle Banken und Sparkassen die vom Gesetzgeber gestellten Muster nicht unverändert sondern nahmen Änderungen daran vor. Diese Teils auch nur minimal veränderten Widerrufsbelehrungen waren damit in aller Regel fehlerhaft und unwirksam. Dies hatte die Folge, dass all die Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auch Jahre nach deren Abschluss von den Verbrauchern noch widerrufen werden konnten.
Immobiliendarlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen finden sich in Verträgen zahlreicher Kreditinstitute. So sind auch Verträge folgende Kreditinstitute betroffen:
- aareal bank
- allianz AXA
- BBBank
- BW Bank
- BHW Bausparkasse
- Commerzbank
- DBV Winterthur
- Degussa Bank
- Deutsche Bank
- Deutsche Kredit Bank (DKB)
- Deutsche Hypothekenbank
- Dresdener Bank
- DSL Bank
- ERGO
- Hypovereinsbank
- ING-Diba
- Postbank
- PSD Bank
- R+V Lebensversicherung
- Sparda-Bank
- Victoria Lebensversicherung
- Westdeutsche Immobilienbank
- Wüstenrot Bausparkasse
Betroffen sind aber auch Verträge zahlreicher Volksbanken sowie Sparkassen, Stadtsparkassen und Kreissparkassen.
Bis zum 21.06.2016 muss der Immobilienkredit widerrufen werden
Nachdem die Bankenlobby energisch gegen ein unbegrenztes Widerrufsrecht der Verbraucher eingeschritten war, wurde das „ewige Widerrufsrecht“ mit der Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zeitlich doch wieder vom Gesetzgeber eingeschränkt. Danach können Immobiliendarlehensverträge aus dem Zeitraum zwischen dem 02.09.2002 und dem 10.06.2010 hinsichtlich der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden. Wer also mit dem Gedanken spielt, seinen Baukredit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu widerrufen, sollte keine Zeit verlieren.
Kann auch ich meinen Immobilienkredit widerrufen?
Ob auch Sie Ihren Immobilienkredit widerrufen können, hängt natürlich davon ab, ob auch bei Ihnen wie bei den meisten Fällen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Da für die Frage, ob ein Fehler vorliegt, auf juristische Details ankommen kann, empfiehlt es sich, den Vertrag von einem Fachmann überprüfen zu lassen und sich vor allem auch über die Chancen und Risiken eines Widerrufs beraten lassen. Auch sollten Sie vor einem Widerruf die Frage einer Anschlussfinanzierung geklärt haben.
Möchten auch Sie Ihren Immobiliendarlehensvertrag auf mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit im Hinblick auf Fragen des Widerrufsrechts. Nehmen Sie gerne telefonisch (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64) oder per Email (kontakt@das-gruene-recht.de) Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die Prüfung Ihres Immobiliendarlehensvertrages und telefonische Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerrufs ist kostenlos.