Sind Sie von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Firma DigiRights Administration aus Darmstadt abgemahnt worden, weil Sie angeblich die Compilation NRJ 300 % Hits 2016 heruntergeladen bzw. angeboten haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten?
Bereits seit mehreren Jahren versendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin Abmahnungen wegen des Tauschs von Musikdateien im Internet (Filesharing). Dabei wird Rechtanwalt Sebastian insbesondere für die Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt tätig. Aktuell ist es u. a. die Compilation „NRJ 300 % Hits 2016“, um welches es in den Abmahnungen von Daniel Sebastian häufig geht.
Filesharing-Abmahnung von RA Daniel Sebastian wegen „NRJ 300 % Hits 2016“ – worum geht es?
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird in der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian offenbar zum Vorwurf gemacht, über ihren Internetanschluss mit Hilfe so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) die Compilation „NRJ 300 % Hits 2016“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben, auf der Musik verschiedener Künstler (z. B. Justin Bieber, Coldplay etc.) enthalten ist. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht der Firma DigiRights Administration GmbH auf öffentliches Zugänglichmachen gem. § 19 a UrhG dar.
Was verlangt RA Daniel Sebastian in seiner Abmahnung?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert daher in seiner Filesharing-Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die „vergleichsweise“ Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.
Wie soll man auf solch eine Abmahnung reagieren?
Wir empfehlen, die in der Filesharing-Abmahnung von Rechtanwalt Daniel Sebastian erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist es mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es wohl andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Filesharing-Abmahnungen von RA Daniel Sebastian erhalten haben.