Designrecht – Der Schutz eigentragener Designs (früher: Geschmacksmusterrecht) ist ein gewerbliches Schutzrecht, das insbesondere dort von Bedeutung ist, wo es um die ästhetische Formgestaltung geht (z. B. Modebranche, Möbelbranche, Architektur).

Das Grüne Recht Designrecht, Moderecht Produktdesign
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Designrecht: Schutz ästhetischer Formgestaltung

Während beim Patentschutz und im Gebrauchsmusterrecht ästhetische Aspekte keine Rolle spielen, kann in dieser Hinsicht ein Schutz vor Nachahmung nach dem Designgesetz bestehen. Gerade dort, wo gestalterische Erzeugnisse keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen, um als urheberrechtliches Werk geschützt zu sein (z. B. bei Websiten, Produktgestaltungen, Verpackungsn o.ä. ), stellt sich die Frage, ob es dennoch als eingetragenes Design geschützt werden kann.

Voraussetzungen für ein rechtswirksames Design: Neuheit & Eigenart

Gemäß § 2 DesignG kan ein Design als eingetragenes Design geschützt werden, wenn es neu ist und Eigenart hat. Neu ist das Design dann, wenn vor der ersten Anmeldung kein identisches Design veröffentlicht worden ist. Sofern das  Design von dem Anmerlder selbst oder seinem Rechtsvorgänger bis zu einem Jahr vor Anmeldung veröffentlicht worden ist, so ist dies allerdings unschädlich (Neuheitsschonfrist). Die erforderliche Eigenart hat ein Design dann, wenn der Gesamteindruck des neuen Designs sich für den informierten Betrachter von dem eines bestehenden Designs unterscheidet.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich zum Designrecht und zum Moderecht. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Email (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Unsere Leistungen im Designrecht:

  • Beratung bei der Entwicklung neuer Designs
  • Recherche zu bestehenden Designs
  • Beratung zur Schutzreichweite bestehender (eigener oder fremder) Designs
  • Anmeldung Ihres Designs zu Eintragung (national, international)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte bei Rechtsverletzungen hinsichtlich Ihrer eingetragenen Designs
  • Verwaltung Ihrer Portfolios an Designs und  an Ihren anderen eingetragenen Schutzrechten
  • Vertretung im Falle von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheklagen