Domainrecht – Darf das Finanzamt eine Domain pfänden? Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden (Urteil vom 16.09.2015, Az. 7 K 781/14 AO), dass ein Finanzamt die aus einem Domain-Vertrag resultierenden Ansprüche des Domaininhabers pfänden kann. Der hierbei für Drittschuldner (z. B. die Registrierungsstelle) entstehende Aufwand ist nicht erheblich.