Beim Presserecht hat man es es um in der Regel mit öffentlichen Äußerungen in Wort oder Schrift oder mit Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial zu tun. Die rechtlichen Fragen in diesem Bereich des Presse- und Äußerungsrechts spielen sich meist im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Informationsintersse der Öffentlichkeit auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen auf der anderen Seite ab. Gerade in Zeiten von Social Media und allgegenwärtiger Smartphone-Kameras ist gerade das Recht der Bildberichterstattung für immer mehr Betroffene, die gegen Ihren Willen veröffentlichte Bilder oder Videos von sich auf Internet-Plattformen finden, von enormer Bedeutung. Nicht nur Journalisten, auch Blogger, Forenteilnehmer, selbst private Facebook-Nutzer sind an die Regelungen des Presserechts gebunden.
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Im Fokus des Presserechts stehen verschiedene Grundrechte. Auf der einen Seite ist die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit zu nennen. Diese beiden Grundrechte genießen hierzulande eine besonders hohen Schutz, allerdings nicht unbegrenzt. Sie müssen jeweils abgewägt werden gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Dies können Prominente sowie auch einfache, unbekannte Bürger sein. Aber auch Unternehmen besitzen Persönlichkeitsrechte und müssen nicht Berichterstattung über sich dulden.
Vielfältige Fragestellungen im Presserecht
Das Presserecht gibt Antwort auf zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen Äußerungen.
- Muss ich dulden, wenn mein Foto in sozialen Netzen (Twitter, Facebook, Instagram etc.) verbreitet wird?
- Inwieweit muss ich dulden, wie in der Presse über mich oder mein Unternehmen berichtet wird?
- Wann habe ich einen Gegendarstellungsanspruch?
- Habe ich bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
- Wie verläuft die Grenze zwischen einer unerlaubten Tatsachenbehauptung und einer erlaubten Meinungsäußerung
- Wann ist die Grenze zur unerlaubten Schmähkritik überschritten?
- Wie muss ich mich als Journalist absichern, bevor ich einen Beitrag veröffentliche?
- Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?
Bildnisschutz, Recht am eigenen Bild
Die Bildberichterstattung ist ein wesentlicher Bereich im Presserecht. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, ob sein Bildnis verbreitet wird. Wenn er seine Einwilligung erteilt hat, kann er sich nicht auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts berufen. Das Presserecht kennt aber auch Ausnahmen, bei denen der Abgebildete die Verbreitung seines Bildnisses dulden muss, auch wenn keine Einwilligung erteilt hat.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Presserechts. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Email (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
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