Viele Fotografen sind unsicher bei der Einpreisung ihrer Leistungen. Wie viel ist ein Foto wert? Zählt die Nutzungsdauer? Ist entscheidend, wo das Bild jeweils genutzt werden soll. Die Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) veröffentlicht jährlich ein Heft mit detaillierten Honorarempfehlungen.

Fotoklau EuGH Beweislast Nachweis der Urheberschaft MFM
Foto: © xiaosan- Fotolia.com

Was ist die MFM?

Die MFM ist ein Arbeitskreis beim Bundesverband professioneller Bildanbieter e. V. (BVPA). Die MFM  tagt alljährlich in einer Kommission, in der die durchschnittlich erzielten Nutzungshonorare abgeglichen werden. Ausgehend von den auf diese Weise ermittelten Durchschnittshonoraren wird jährlich eine aktuelle „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“  in Deutschland herausgegeben. Die Bildhonorare werden von deutschen Gerichten häufig dort als Maßstab für die nachträglichen Ermittlungen angemessener Bildhonorare herangezogen, wenn näherliegende Anhaltspunkte für ein individeuell vereinbartes Honorar nicht vorliegen.

Darf bei ungenehmigter Bildernutzung ein Aufschlag auf das fiktive Honorar berechnet werden?

Bilder werden nach den MFM-Honorarbedingungen nicht automatisch teurer, wenn sie ohne Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden. Dort wo aber der Name des Urhebers (spricht: des Fotografen) nicht genannt ist, kann gemäß den Honorarbedingungen der MFM ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das nutzungsbezogene Honorar verlangt werden.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit im Hinblick auf Bildrecht und Fotorecht. Haben Sie fragen zur Veröffentlichung von Bildmaterial im Internet oder speziell zu den Honorarbedingungen der MFM? Nehmen Sie gerne telefonisch (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64) oder per Email (kontakt@das-gruene-recht.de) Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Folgende Artikel könnten Sie noch interessieren:

Das Recht des Fotografen auf Namensnennung

Nachweis der Urheberschaft – Wie beweise ich, dass ich Urheber eines Fotos bin?

Bilderklau – Was kann ich dagegen unternehmen?

Der Model Release Vertrag – Einwilligung zur Fotonutzung

2 thoughts on “Die Honorarempfehlungen der MFM – wieviel ist mein Foto wert?

  1. Guten Tag,
    vielen Dank für die Mühen, diese informelle Homepage zu unetrhalten.
    Einige Ausführungen zum BVPA und der MFM sowie zur Höhe eines Aufschlags bei fehlender Urhebernennung sind zu korrigieren:
    * Der Verband heisst BVPA – Bundesverband professioneller Bildanbieter
    * Die MFM (Mittelstandgesellschaft Foto-Marketing) kommt alljährlich in einer Kommission zusammen, um durchschnittlich erzielte Nutzungshonorare abzugleichen und als EMPFEHLUNGEN in den „BVPA-Honorarempfehlungen“ zu publizieren
    * Der unterlassene Urhebernachweis bedingt laut MFM-Empfehlungen und allgemeiner Rechtsprechung einen Aufschlag von 100% auf das Nutzungshonorar.

  2. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, der Beitrag ist inzwischen angepasst! Ich habe mir erlaubt, den Begriff „Empfehlungen“ weiterhin nicht zu verwenden, da die MFM selbst für die von ihr jährlich herausgegebenen Bildhonorare nach einer Beanstandung durch das Bundeskartellamt seit 1998 die Bezeichnung „Honorarübersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ verwendet.

Comments are closed.