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Geistiges Eigentum im unternehmerischen Bereich

Der Begriff „ Gewerblicher Rechtsschutz “ ist ein Oberbegriff für die Absicherung geistiger Leistungen im gewerblichen Bereich. Im engeren Sinne sind von dem Begriff gewerblicher Rechtsschutz vor allem folgende Rechtsbereiche umfasst:

  • Markenrecht / Kennzeichenrecht
  • Patentrecht
  • Designrecht / Geschmacksmusterrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Domainrecht

Im weiteren Sinne werden vor allem auch folgende Bereiche hinzugezählt:

  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Hoher Stellenwert von Markenrecht und Wettbewerbsrecht

Für die innovationsstarke Wirtschaft in Deutschland ist ein weltweiter, schneller, effektiver und rechtssicherer Schutz geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich unverzichtbar. Gewerblicher Rechtsschutz ist daher für den deutschen und europäischen Gesetzgeber von großer Bedeutung.

Umfassende Beratung im Bereich „gewerblicher Rechtsschutz“

Wir beraten Sie in Fragen des gewerblichen Rechtschutzes und setzen gemeinsam mit Ihnen Strategien und Konzepte zum Schutz Ihrer  gewerblichen Schutzrechte um. Hierzu zählt auch die Anmeldung und Überwachung dieser Schutzrechte sowie die Sicherung und Durchsetzung dieser Rechte  gegenüber Wettbewerbern und sonstigen Rechtsverletzern.

Die Rechtsanwälte Philipp Korte und Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf beraten seit Jahren bundesweit zahlreiche Mandanten in den verschiedenen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64)