Das Wettbewerbsrecht ist im Bereich des Wirtschaftsrechts für Unternehmer und Gewerbetreibende von ganz besonderer Bedeutung. Neben dem Kartellrecht (GWB) geht es vor allem um die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht).
Im Lauterkeitsrecht geht es zentral um die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Handelns, die im gewerblichen Verkehr um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen eingehalten werden müssen.
Die Rechtsgrundlage des Lauterkeitsrechts findet sich insbesondere im Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber auch in zahlreichen Spezialgesetzen und Verordnungen findet man heute viele Regelungen, die für das Lauterkeitsrecht von Bedeutung sind.
Rechtsverstöße / Abmahnungen
Verstößt ein Unternehmen gegen eine der vom Lauterkeitsrecht vorgegebenen „Spielregeln“, so kann der Unternehmer von einem seiner Mitbewerber abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Auch bestimmte Institutionen wie die Wettbewerbszentrale darf gegebenenfalls Abmahnungen aussprechen.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
- Überprüfung der Zulässigkeit Ihrer Werbemaßnehmen
- rechtliche Prüfung Ihres Online-Auftritts
- Beratung, inwieweit Ihre Produkte bzw. Dienstleistungen mit Lauterkeitsrecht vereinbar sind
- Abmahnung unlauteren Verhaltens bei Ihren Mitbewerbern
- Kompetente Vertretung vor Gericht (einstweiliger Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren)
- Beratung bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Abmahnungen oder Klageverfahren
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Wettbewerbsrechts. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Email (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.