Das Bildrecht bzw. Fotorecht befasst sich mit allen Fragen rund um die Herstellung, Nutzung, Weitergabe und Lizenzierung von Bildmaterial jeglicher Art. Seine Bedeutung hat mit den digitalen Vervielfältigungsmöglichkeiten (digitale Kopien ohne Qualitätsverlust, fast unbegrenzte Speicherkapazitäten) und schnellen Verbreitungswegen (Internet, Social Media etc.) enorm zugenommen. Betroffen sind sowohl Urheber selbst (Künstler, Fotografen, Grafiker etc.), aber auch berufliche und private Nutzer von Bildmaterial.
Es handelt sich beim Foto- und Bildrecht um keinen klar abgrenzbaren Rechtsbereich. Vielmehr treffen hier viele verschiedene Rechtsbereiche aufeinander, die im Zusammenhang mit Bildern und Fotos von Bedeutung sein können. Besonders häufig sind dies etwa das Urheberrecht, Fragen des Presserechts, z. B. Persönlichkeitsrechts, und der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Vertragsrechts.
Fotorecht für Fotografen und Rechteinhaber
Wer als Fotograf oder als sonstiger Urheber mit Bildern, Fotos und Grafik seinen Lebensunterhalt verdient, für den ergeben sich im Zeitalter des Internet viele Unsicherheiten – aber auch Chancen. Viele Fotografen (auch private) müssen leidvoll erfahren, wie schnell ihre Werke ohne Genehmigung kopiert werden (Bilderklau) und plötzlich überall unbefugt im Netz auftauchen, teilweise sogar kommerziell genutzt werden. Berufliche und private Urheber von Bildern und Fotos (Grafiker, Fotografen, Bilderdienste etc.) stellen sich die Frage, wie sich dagegen wehren können und wo die Verfolgung Erfolg verspricht. Die Veröffentlichung von Bildern im Internet birgt auch unmittelbare Risiken für den Fotografen, wenn es etwa um Rechte Dritter an den Fotos geht, z. B. Persönlichkeitsrechte der auf den Fotos abgebildeten Personen. Die vielfältigen digitalen Nutzbarkeiten von Bildern bieten aber auch neue Verwertungschancen, wenn man bei der Einräumung von Nutzungsrechten vorausschauend vorgeht.
Das Foto- und Fotografenrecht gehört zu unseren Schwerpunkten. Seit Jahren berät Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote von der Kanzlei ameleo Law aus Düsseldorf zahlreiche Urheber und Rechteinhaber, die sich beruflich mit dem Medium Foto und Bild beschäftigen. Hierzu zählen Fotografen (hauptberufliche wie auch private), Bilderdienste, Bildjournalisten, Grafikdesigner und Visualisierungsstudios, Kameraleute, bildende Künstler, Verlage , Werbeagenturen etc.
Fotorecht für Nutzer von Fotos und Bildern
Auch wer fremde Bilder im Internet selbst nutzen möchte oder bereits nutzt, sieht sich ständig mit Fragen des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts konfrontiert:
- Besitze ich die nötigen Rechte, um ein Bild auf meiner Homepage zu veröffentlichen?
- Muss ich den Fotografen nennen?
- Was ist mit Personen, die auf den Bildern abgebildet sind?
- Was blüht mir, wenn ich ein Bild bereits veröffentlicht habe, ohne mich ausreichend zu vergewissern?
- Wie reagiere ich, wenn ich bereits eine Abmahnung erhalten habe?
- Wie verhalte ich mich bei einer Klage?
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren eine Vielzahl von Mandanten bundesweit in den verschiedenen Bereichen des Fotorechts und Bildrechts sowie auf anderen Gebieten des Urheber- und Medienrechts. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64)
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