Waldorf Filesharing-Abmahnung wegen Fantastic Four

Bereits seit mehreren Jahren mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer u. a. wegen des Tauschs von Hörbuch- und Filmdateien im Internet (Filesharing) ab. Dabei wird sie für diverse Medienunternehmen tätig. Aktuell ist es u. a. der Spielfilm „Fantastic Four“, um den es in den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München häufig geht.

Das Grüne Recht Waldorf Filesharing-Abmahnung
Das Grüne Recht Waldorf Filesharing-Abmahnung

Waldorf Filesharing-Abmahnung wegen des Films „Fantastic Four“ – worum geht es?

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird in der Waldorf Filesharing-Abmahnung zum Vorwurf gemacht, über ihren Internetanschluss mit Hilfe so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) den aktuellen Spielfilm „Fantastic Four“ mit der bekannten Schauspielerin Kate Mara im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des Medienunternehmens (hier: Constantin Film Verleih GmbH) auf öffentliches Zugänglichmachen gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf verlangt?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern daher in der Waldorf Filesharing-Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen Fantastic Four reagieren?

Wir empfehlen, die in der Waldorf Filesharing-Abmahnung erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Haben auch Sie eine Waldorf Filesharing-Abmahnung aus München erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München erhalten haben.