Abmahnung des VBuW i. d. Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche erhalten? Was nun?

Haben Sie eine Abmahnung vom Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. (kurz: VBuW) erhalten? Dieser Verein spricht Abmahnungen gegen Lieferservices in der Gastronomie aus. Der übliche Vorwurf: Unlauteres Verhalten. Was ist von diesen Abmahnungen zu halten? Wie sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren?

Mehrwegangebotspflicht: Was sollten Gastronomen und Händler beachten?

Seit dem 01.01.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Kunden sollen bei der Mitnahme von Speisen und Getränken im Restaurant selbst wählen können, ob Einweg- oder Mehrwegverpackungen zum Einsatz kommen sollen. Doch wie weit geht die Mehrwegpflicht? Wen verpflichtet sie? Gibt es Ausnahmen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Einwegangebotspflicht?

LG Traunstein: Haftung für via Inline-Link eingebettete Inhalte

Das LG Traunstein hat entschieden, dass ein Websiten Betreiber auch für rechtswidrige Inhalte (hier: falsche Sterne-Bewertung eines Hotels) haftet, die er im Wege eines Inline-Link in seine eigenen Website eingebettet hat. Jedenfalls dann, wenn er sich diese zueigen macht. Dieses Urteil kann weitreichende Folgen nicht nur für die Reisebranche haben.

Haftung eines Websitenbetreibers für via Inline-Link eingebette Inhalte (hier: falsche Angaben zu einer Sterne-Bewertung)

Endurteil des LG Traunstein vom 30.3.2023, Az. 1 HK O 2790/22 (Volltext) Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 und, falls dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst…

BGH: Unterlassungserklärung eines Kaufmanns auch via E-Mail ausreichend

Kann eine Unterlassungserklärung ausschließlich via E-Mail abgegeben werden? Oder muss die Erklärung auch im Original vorgelegt werden? Der BGH hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, wenn sie von einem Kaufmann kommt, hinreichend ernsthaft ist, auch wenn sie nur per PDF versandt wird. Was jedoch, wenn die Unterlassungserklärung nicht angenommen wird?

BGH: Hamburger Brauch auch bei zweiter Unterlassungserklärung ausreichend

Wer gegen eine vertragliche Unterlassungsverpfichtung verstößt, gegen den entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Eine entsprechende neuerliche Unterlassungserklärung muss mit einer höheren Vertragsstrafe bewehrt sein. Umstritten war bisher jedoch die Frage, ob hierzu eine Unterlassungserklärung nach so genanntem Hamburger Brauch ausreichend ist. Der BGH hat diese strittige Frage in einer bemerkenswerten Entscheidung geklärt.

LG Heilbronn: Abmahnung des IDO Verbandes rechtsmissbräuchlich

Unter Online-Händlern verfügt der so genannte IDO Verband über eine zweifelhafte Bekanntheit.   Das massenhafte Versenden wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch den Verein wird von vielen Seiten heftig kritisiert. Das LG Heilbronn hat nun mit Urteil vom 20.12.2019 (Az.: 21 O 38/19 KfH) die Abmahntätigkeit des so genannten IDO Verbandes als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Wie ist diese Entscheidung zu…