Urteil: Bei der Veröffentlichung von Fotos auf Hotel-Website muss der Fotograf genannt werden

Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet kann grundsätzlich nicht darauf verzichtet werden, dass auch der Fotograf dort namentlich benannt wird. Dies wird durch ein aktuelles Urteil des AG München bekräftigt und gilt sogar dann, wenn der Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild überträgt: