kino.to: Bewährungsstrafen für zwei Uploader

Urheberstrafrecht – Über vier Jahre, nachdem die illegale Streaming-Plattform „kino.to“ vom Netz genommen wurde, hat das Amtsgericht Leipzig nun in den Strafverfahren gegen zwei weitere Tatbeteiligte, die als Uploader von Filmen und als Betreiber von Sharehostern tätig waren, die Urteile gesprochen. Es wurden Bewährungsstrafen verhängt, zudem müssen die Angeklagten Geldzahlungen leisten.