Streit um Doppelgängerin: Tina Turner unterliegt vor dem BGH

Im Streit um das Recht am eigenen Bild hat die Sängerin Tina Turner eine Niederlage vor dem BGH erlitten. Es ging um das Bild einer Doppelgängerin auf einem Show-Plakat. Der BGH sah in dem Motiv zwar einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild des Superstars. Warum musste Tina Turner diesen Eingriff also dulden?

Kinderfotos veröffentlicht: Mitsorgeberechtigter Vater kann von Mutter kein Unterlassen fordern

Kinderfotos im Internet – ein sensibles Thema. Was tun, wenn ein Elternteil Bilder der gemeinsamen Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils im Internet veröffentlicht? Ein Vater wollte Unterlassungsansprüche gegen seine Ex-Frau durchsetzen, die Kinderfotos online gestellt hatte. Vor dem OLG Karlsruhe unterlag er nun in zweiter Instanz. 

Urteil: Teilnehmer einer Demo willigt nicht automatisch in die Veröffentlichung seines Bildes ein

Fotorecht / Bildrecht – Wer an einer öffentlichen Demonstration teilnimmt, willigt nicht automatisch auch darin ein, dass  jegliches Bildmaterial, welches ihn auf der Demo zeigt, stets  im Internet verbreitet werden darf. Das OLG Frankfurt gab einem Demonstranten recht, dessen Bildnis in verschiedenen Foren verbreitet worde war.

Entschädigungsanspruch nach Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur bei schwerwiegenden Eingriffen

Muss der Arbeitgeber eine Geldentschädigung zahlen, wenn er seine Arbeitnehmer rechtswidrig per Video am Arbeitsplatz überwacht? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein solcher Geldentschädigungsanspruch nur bei schwerwiegenden Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der überwachten Arbeitnehmer besteht.

Privatpersonen im Hintergrund von Promifotos müssen Veröffentlichung nicht dulden

Bikini-Frau auf Promi-Foto – Können sich (nicht prominente) Privatpersonen dagegen wehren, dass Bilder von Prominenten, auf denen auch sie zufällig abgebildet sind, ohne ihre Zustimmung in den Boulevardmedien veröffentlicht werden? Der BGH (Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14) bejahte dies und verurteilte die Bildzeitung zur Unterlassung.