LG Düsseldorf: Missbrauchsopfer darf im Internet nicht namentlich benannt werden

Darf in Berichten über einen Missbrauchsfall das mutmaßliche Opfer auch  im Internet namentlich benannt werden, wenn dessen Zustimmung hierzu nicht nachweislich vorliegt? Das LG Düsseldorf (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15) hat dies verneint und damit die Rechte von Missbrauchsopfern bei der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch gestärkt.

Recht auf Vergessen: OLG Hamburg nimmt auch Web-Archive in die Pflicht

Darf ein Betroffener sich dagegen wehren, dass ein Beitrag, in dem er namentlich erwähnt ist, noch Jahre später in einem Internet-Archiv öffentlich abrufbar ist und unter Eingabe seines Namens in Schmaschinen gefunden werden kann?  Das OLG Hamburg (Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12) hat sich mit dem „Recht auf Vergessen“ im Internet befasst.