Urteil: Kein „Schmerzensgeld“ nach Veröffentlichung von Nacktfoto

Urteil um ein Nacktfoto – Ein Fotograf hatte ein Aktfoto mit einem damals 17-jährigen Mädchen ohne die Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden. Das geforderte „Schmerzensgeld“ in Höhe von 2.500,00 € bekommt die Klägerin hingegen nicht.

Intime Fotos online verbreitet – Schüler muss Schmerzensgeld zahlen

Wenn intime Fotos einer Person gegen ihren Willen online verbreitet werden, hat dann das Opfer  auch einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung für die hierdurch erlittenen immateriallen Schäden (umgangssprachlich auch als Schmerzensgeld bezeichnet)? Mit dieser Frage musste sich das AG Charlottenburg (Az. 239 C 225/14) auseinandersetzen.