LG Düsseldorf: Missbrauchsopfer darf im Internet nicht namentlich benannt werden

Darf in Berichten über einen Missbrauchsfall das mutmaßliche Opfer auch  im Internet namentlich benannt werden, wenn dessen Zustimmung hierzu nicht nachweislich vorliegt? Das LG Düsseldorf (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15) hat dies verneint und damit die Rechte von Missbrauchsopfern bei der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch gestärkt.