Abmahnung der Patentanwälte Kayser & Cobet wegen Marke „Suffgeschwader“ – Was tun?

Abmahnung beim Print-on-Demand: Sind Sie von den Patentanwälten Kayser & Cobet aus Berlin  abgemahnt worden, weil Sie gegen Rechte an der EU-Wortmarke „Suffgeschwader“ verstoßen haben sollen. Wie sollte man sich als Abgemahnter in einem solchen Fall verhalten?

BGH: Hamburger Brauch auch bei zweiter Unterlassungserklärung ausreichend

Wer gegen eine vertragliche Unterlassungsverpfichtung verstößt, gegen den entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Eine entsprechende neuerliche Unterlassungserklärung muss mit einer höheren Vertragsstrafe bewehrt sein. Umstritten war bisher jedoch die Frage, ob hierzu eine Unterlassungserklärung nach so genanntem Hamburger Brauch ausreichend ist. Der BGH hat diese strittige Frage in einer bemerkenswerten Entscheidung geklärt.

Nur Teilerfolg für Borussia Mönchengladbach: EuG entscheidet im Markenstreit um Verfall der Marke „Fohlenelf“

Durfte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke „Fohlenelf“ wegen Nichtbenutzung großenteils für verfallen erklären? Das Gericht der Europäischen Union (EuG) gab der Klage der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH nur teilweise statt. Worum ging es in diesem Markenstreit?

„Queen of Christmas“: Niederlage für Mariah Carey im Streit um US Marke

Ihr Song „All I want for Christmas is you“ gehört zu den meistgespielten um die Weihnachtszeit. Die Sängerin Mariah Carey wollte die Bezeichnung „Queen of Christmas“ umfangreich für sich sichern lassen. Das US-Markenamt lehnte nun offenbar eine Eintragung ab, nachdem sich eine Konkurrentin dagegen zur Wehr gesetzt hatte.

BGH: Google nach rechtsverletzenden AdWords nur eingeschränkt zur Auskunft verpflichtet

Wenn ein Dritter bei Google Werbeanzeigen schaltet, die gegen Kennzeichnungsrechte (z. B. Markenrechte) vertoßen, dann muss Google, wie der BGH nun entschied, nur eingeschränkt Auskunft erteilen. Auskünfte über den Zeitpunkt der Anzeigenschaltung, über die Anzahl der Klicks und die für die Werbung gezahlten Preise sind vom Auskunftsanspruch nicht erfasst.

Urteil im Rechtsstreit um Abgrenzungsvereinbarung zur Marke „Spezi“

Im Streit um das Recht, die Bezeichnung „Paulaner Spezi“ weiter verwenden zu dürfen, hat die Paulaner-Brauerei einen Sieg vor dem LG München errungen. So dürfe sich Paulaner bei der Nutzung weiter auf eine Abgrenzungsvereinbarung aus den 70er Jahren berufen, die weiter gültig sei.