Urteil: Kein „Schmerzensgeld“ nach Veröffentlichung von Nacktfoto

Urteil um ein Nacktfoto – Ein Fotograf hatte ein Aktfoto mit einem damals 17-jährigen Mädchen ohne die Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden. Das geforderte „Schmerzensgeld“ in Höhe von 2.500,00 € bekommt die Klägerin hingegen nicht.

Kinderfotos veröffentlicht: Mitsorgeberechtigter Vater kann von Mutter kein Unterlassen fordern

Kinderfotos im Internet – ein sensibles Thema. Was tun, wenn ein Elternteil Bilder der gemeinsamen Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils im Internet veröffentlicht? Ein Vater wollte Unterlassungsansprüche gegen seine Ex-Frau durchsetzen, die Kinderfotos online gestellt hatte. Vor dem OLG Karlsruhe unterlag er nun in zweiter Instanz. 

Umstrittener Foto Tweet: Verstieß Erika Steinbach gegen Urheberrecht?

Fotorecht – Ein Foto Tweet der CDU-Politikerin Erika Steinbach hat vor einigen Tagen vielfach für Empörung gesorgt. Aber war die Politikerin zur Veröffentlichung des Fotos überhaupt berechtigt oder verstieß sie mit ihrem von vielen als geschmacklos empfundenes Posting sogar gegen das Urheberrecht des Fotografen und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen?

BGH zu Veranstaltungsfoto: abgebildete Hostess muss Veröffentlichung dulden

Kann sich eine bei einer Veranstaltung angestellte Hostess dagegen wehren, dass ein Veranstaltungsfoto, auf dem sie erkennbar abgebildet ist, im Internet veröffentlicht wird? Der BGH (Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14) hat entschieden, dass hier unter gewissen Umständen eine Duldungspflicht besteht.

Privatpersonen im Hintergrund von Promifotos müssen Veröffentlichung nicht dulden

Bikini-Frau auf Promi-Foto – Können sich (nicht prominente) Privatpersonen dagegen wehren, dass Bilder von Prominenten, auf denen auch sie zufällig abgebildet sind, ohne ihre Zustimmung in den Boulevardmedien veröffentlicht werden? Der BGH (Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14) bejahte dies und verurteilte die Bildzeitung zur Unterlassung.