LSG NRW: Sänger mit Gastspielvertrag – versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Veranstaltungsrecht / Arbeitsrecht – Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Operettensänger, der im Rahmen eines Gastspielvertrages tätig ist, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht.