Urteil: Kein „Schmerzensgeld“ nach Veröffentlichung von Nacktfoto

Urteil um ein Nacktfoto – Ein Fotograf hatte ein Aktfoto mit einem damals 17-jährigen Mädchen ohne die Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden. Das geforderte „Schmerzensgeld“ in Höhe von 2.500,00 € bekommt die Klägerin hingegen nicht.