Darf ein (nach einem Widerruf) noch eingeschweißt zurückgeschicktes Buch vom Verkäufer fortan als gebrauchtes Buch angeboten werden? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte über diese für die Buchpreisbindung erhebliche Frage zu entscheiden.
Geistiges Eigentum, Urheberrecht, Fotorecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Darf ein (nach einem Widerruf) noch eingeschweißt zurückgeschicktes Buch vom Verkäufer fortan als gebrauchtes Buch angeboten werden? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte über diese für die Buchpreisbindung erhebliche Frage zu entscheiden.