Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marken Bosch und boshi

Anmelder von neuen Marken laufen immer wieder Gefahr, dass Inhaber von identischen oder ähnlichen älteren Marken in vergleichbaren Waren- und Dienstleistungsklassen eine Verwechslungsgefahr annehmen und gegen die Eintragung der jüngeren Marke Widerspruch einlegen. Eben dies geschah jüngst dem Anmelder der Marke „boshi“, der diesen Begriff u.a. für Bekleidungsstücke, aber auch für Spiele, Spielzeug sowie Turn-…