OLG Köln: Nach Kündigung einer Unterlassungserklärung kann bereits gezahlte Vertragsstrafe nicht zurückgefordert werden

Wird eine Unterlassungsvertrag wegen des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs gekündigt, so besteht trotz dieser Kündigung dennoch kein Anspruch auf die Rückzahlung einer daraus bereits gezahlten Vertragsstrafe. Dies entschied nun das OLG Köln im Streit um einen umstrittenen „Abmahnverein“.

LG Heilbronn: Abmahnung des IDO Verbandes rechtsmissbräuchlich

Unter Online-Händlern verfügt der so genannte IDO Verband über eine zweifelhafte Bekanntheit.   Das massenhafte Versenden wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch den Verein wird von vielen Seiten heftig kritisiert. Das LG Heilbronn hat nun mit Urteil vom 20.12.2019 (Az.: 21 O 38/19 KfH) die Abmahntätigkeit des so genannten IDO Verbandes als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Wie ist diese Entscheidung zu…

Abmahnverein: Nach dem LG Bonn verneint auch OLG Köln Klagebefugnis des Vereins IDO

Der Verein IDO spricht seit Jahren massenhaft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Die Seriosität des Vereins wird von vielen Seiten angezweifelt. Dennoch hielten viele Gerichte den Abmahnverein  bislang für berechtigt, abzumahnen und Klagen zu erheben. Nach dem LG Bonn zeigte zog jedoch nun auch das OLG Köln die Aktivlegitimation und damit die Abmahnpraxis des Vereins in Frage.