Online-Banking Betrug: Konto-Abbuchungen – Zahlreiche Telekom-Kunden betroffen

Online-Banking Betrug – In den vergangenen Wochen haben Betrüger offenbar von den Konten zahlreicher Telekom-Kunden hohe, meist fünfstellige Summen abgebucht. Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Bankkunden? Was sollten Sie unternehmen?

Das Grüne Recht Online-Banking Betrug
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Online-Banking Betrug: hohe Konto-Abbuchungen  – Mobilfunk-Kunden der Telekom betroffen

In den vergangenen Wochen haben Betrüger offenbar eine große Anzahl von Bankkonten geplündert. Bei der aktuellen Betrugs-Masche ist das von vielen Banken als besonders sicher gepriesene Verfahren mit mobilen Transaktionsnummern (mTan) betroffen. Das mTan-Verfahren funktioniert so, dass einem Bankkunde, der von seinem Rechner aus eine Überweisung ausführen will, eine mTan-Nummer auf sein Handy gesendet wird. Das Verfahren soll vor allem deshalb so sicher sein, da zwei verschiedene Geräte eingebunden sind. Betrüger – so die Theorie – hätten es schwerer, da sie sich den Zugang zu gleich zwei Geräten verschaffen müssten.

Ausgeklügeltes Betrugs-System – Betrüger geben sich als Mobilfunk-Shop-Mitarbeiter aus

Der Online-Banking Betrug soll folgendermaßen ablaufen: die Betrüger verschaffen sich mittels einer Ausspäh-Software bzw. im Wege des so genannten Phishing oder Pharming Zugang zu dem Computer des jeweiligen Bankkunden und spähen dessen Bank-Zugangsdaten aus. Dann beschaffen sie sich die Mobilfunk-Nummer des jeweiligen Telekom-Kunden, was meist nicht allzu schwer ist – oft reicht hierzu ein Telefonbuch aus. Anschließend rufen die Täter bei der Telekom an und geben sich dort als Mitarbeiter eines Mobilfunk-Shops aus. Sie behaupten, die Sim-Karte des jeweiligen Telekom-Kunden sei abhandengekommen und behaupten, für den Kunden eine neue Karte aktivieren zu wollen. Auf diese Weise können die Betrüger erreichen, dass die mTan-Nummern auf ihr eigenes Handy geleitet werden. Auf diese Weise können die Betrüger die Überweisung hoher Summen von den Konten der betroffenen Bankkunden veranlassen. Offenbar waren es bei der gegenwärtigen Betrugswelle meist fünfstellige Beträge, die von den jeweiligen Konten der Geschädigten abgebucht wurden. Der Schaden allein beim gegenwärtigen Online-Banking Betrug dürfte bereits jetzt die Millionen-Grenze erreicht haben. Betroffen sind offenbar mehrere Banken, unter anderem die Postbank.

Kann der Bankkunde sein Geld zurückbekommen?

Eine unmittelbare Stornierung der Buchung ist in vielen Fällen von Online-Banking Betrug nicht mehr möglich – womöglich ist das Geld auf dem jeweiligen Empfängerkonto sogar bereits abgebucht. Kann der Bankkunde dennoch von Dritten (etwa der Bank) die Rückzahlung der abgebuchten Beträge fordern? Wie soll man sich verhalten, wenn die Bank die Rückzahlung ganz oder teilweise verweigert? Häufig bestehen hier gute Aussichten auf eine komplette Rückzahlung des Betrages. In vielen Fällen betrügerischer Abbuchungen kann tatsächlich die Bank zur Rückerstattung der abgebuchten Beträge verpflichtet sein. So sieht § 675u BGB bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die Rückerstattung der jeweiligen Beträge durch die Bank vor. Allerdings kann die Bank gegebenenfalls selber Schadensersatzansprüche gegen den Bankkunden wegen Pflichtverletzungen geltend machen, dies allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit des Bankkunden. Dennoch verweigern sich manche Banken einer Rückzahlung oftmals mit dem pauschalen Argument, der Bankkunde habe seinen Rechner nicht ausreichend vor der Ausspähung geschützt. Die Banken verpflichten ihre Kunden häufig schon in ihren Online-Banking-Bedingungen zur Einhaltung bestimmter Sicherheits-Vorkehrungen, um Online-Banking Betrug vorzubeugen.

Wie sollen die betroffenen Bankkunden sich verhalten?

Wichtig ist es beim Online-Banking Betrug, die nicht autorisierte bzw. betrügerische Abbuchung schnellstmöglich zu melden. In der direkten Kommunikation mit der Bank ist jedoch Vorsicht und Zurückhaltung geboten: Die Bank könnte ein Interesse daran haben, dem jeweiligen Bankkunden ein grob fahrlässiges Mitverschulden an der Abbuchung vorzuwerfen oder nachzuweisen, um die Rückerstattung ganz oder teilweise zu verweigern. Spätestens dann, wenn zweifelhaft erscheint, dass die Bank die abgebuchten Beträge voll rückerstattet, ist der jeweilige Bankkunde gut beraten, die Kommunikation über einen Rechtsanwalt zu führen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Opfer von Datenklau und betrügerischen Abbuchungen. Sind auch Sie vom Online-Banking Betrug betroffen? Möchten Sie sich über ihre Rückzahlungschancen beraten lassen nachdem Ihr Konto geplündert wurde? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.