LG Dortmund verurteilt PayPal wegen Umsetzung von US Blockade gegen Kuba

PayPal darf nicht unter Berufung auf die in den USA geltenden Sanktionen gegen Kuba Konten seiner Kunden in Deutschland sperren. Wie die Plattform amerika21 berichtet, erwirkte ein Dortmunder Unternehmer vor dem LG Dortmund eine Entscheidung gegen den Zahlungsdienstleister.

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Das Grüne Recht © Tomasz Zajda – Fotolia.com

PayPal sperrte in Europa Kundenkonten wegen Kuba-Sanktionen

PayPal hat in den vergangenen Monaten immer wieder Kundenkonten deutscher Händler gesperrt, die kubanische Produkte verkauften. Dabei berief sich der Zahlungsdienstleister auf die US-Sanktionen gegen Kuba. So war auch das PayPal Konto des in Dortmund ansässigen Ticketanbieters „Proticket“ gesperrt worden. Proticket hatte Eintrittskarten für ein Konzert der kubanischen Sängerin Addis Mercedes und für das Musical „Soy de Cuba“ verkauft. Auch die europäische Vertretung des US-Zahlungsdienstleisters sei an die US-Sanktionen gebunden.

LG Dortmund gibt klagendem Ticket-Händler recht

In der Vergangenheit hatte das US-Unternehmen offenbar ähnliche Rechtsstreitigkeiten beigelegt, in dem einzelne Konten entsperrt wurden, die Konteninhaber sich aber im Gegenzug zur Verschwiegenheit verpflichten mussten. Die Drogeriekette Rossmann hatte im Jahr 2011 die Zusammenarbeit mit PayPal wegen eines ähnlichen Vorfalls beendet. Der Dortmunder Ticketanbieter hingegen wollte die Angelegenheit gerichtlich klären lassen und verklagte die in Luxemburg ansässige Europa-Zentrale des Zahlungsdienstleisters. Vor dem Landgericht Dortmund bekam er nun Recht:  So stellte das Landgericht fest, dass deutsches Recht zur Anwendung komme. Der Zahlungsdienstleister wurde dazu verurteilt, die Kontensperrung aufzuheben.

PayPal hat das Konto inzwischen gekündigt

Der unterliegende Zahlungsdienstleister hat das Problem auf seine eigene Weise gelöst: das Konto des Dortmunder Unternehmens wurde gekündigt, nachdem es sich nicht auf einen Vergleich und eine Verschwiegenheitsvereinbarung einlassen wollte.

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