Kanzlei Waldorf Frommer: Filesharing Abmahnung wegen Film „Felony“

Urheberrecht / Filesharing – Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten, weil Sie den Film „Felony – Ein Moment kann alles verändern“ im Internet heruntergeladen haben sollen? Gegenwärtig versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verstärkt Abmahnungen wegen Herunterladens dieses Films. Wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?

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Das Grüne Recht Waldorf Filesharing-Abmahnung

Waldorf Frommer Tauschbörsenabmahnung – worum geht es?

Den Empfängern einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) den aktuellen Film „Felony – Ein Moment kann alles verändern“ mit dem bekannten Schauspieler Tom Wilkinson im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Universum Film GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Filesharing Abmahnung verlangt?

Gefordert wird daher in der Tauschbörsenabmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

 Abmahnung wegen Film „Felony“  – was tun?

Wir empfehlen, die in der Waldorf Frommer Tauschbörsenabmahnung erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. In zahlreichen Fällen ist es mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Mitbewohner, Familienangehörige etc.) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit, die eine Tauschbörsenabmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben.

Weiterführende Infos zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Beitrag zu Filesharing-Abmahnungen.