Streit um große Thumbnails (Vorschaubilder): Verband Freelens verklagt Google

Der Streit um die Vorschaubilder (so genannte Thumbnails) bei der Google Bildersuche geht in die nächste Etappe. Kürzlich ging Google dazu über, die Thumbnails deutlich größer anzuzeigen als zuvor. Der Fotografenverband Freelens wehrt sich und ist gegen Google vor Gericht gezogen.

Bildersuche Thumbnails
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Umstrittene BGH -Entscheidungen zum Thema Thumbnails

Die früher etwa daumennagelgroßen Vorschaubilder (daher auch Thumbnails genannt) der Google Bildersuche haben die Gerichte in der Vergangenheit schon mehrfach beschäftigt. Vielen Urhebern ist die Anzeige solcher Vorschaubilder in der Bildersuche ohne ihre ausdrückliche Genehmigung ein Dorn im Auge. In zwei sehr umstrittenen Entscheidungen (Vorschaubilder I und  Vorschaubilder II) hatte der BGH in den Google Thumbnails zwar einen Eingriff in Rechte der jeweiligen Urheber bejaht. Jedoch sei ein solcher Eingriff jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Urheber keine technischen Maßnahmen auf seiner Website ergriffen habe, die verhindern sollen, dass die Bilder von der Google Bildersuche erfasst werden. In diesen Fällen liege eine so genannte „schlichte Einwilligung“ des Rechteinhabers vor.

Was bei diesen Entscheidungen des BGH aufhorchen ließ, war, dass erstmals verlangt wurde, dass der Urheber selbst durch aktives Handeln Maßnahmen gegen die Nutzung seines urheberrechtlich geschützten Bildmaterials ergreift.

Neuerdings Anzeige deutlich vergrößerter Vorschaubilder

Gestärkt von den BGH Entscheidungen ging Google inzwischen sogar deutlich weiter: Frei nach dem Motto „Das Produkt wird laufend verbessert“ zeigt die Google Bildersuche die Vorschaubilder inzwischen nicht mehr als verkleinerte Thumbnails sondern nun deutlich größer, teilweise offenbar etwa in ursprünglicher Größe der jeweiligen Bilder (sog. Blow-up-Format). Die angezeigten Bilder lassen sich zudem auch mittels einer Slideshow anzeigen.

Fotografenverband FREELENS erhebt Klage gegen Google

Nun hat der Fotografenverband FREELENS nach eigenen Angaben den Suchmaschinenbetreiber vor dem LG Hamburg verklagt. Bereits vor einigen Wochen hatte er gefordert, Google möge zur alten Darstellung zurückkehren und die Vorschaubilder nur in geringer Auflösung anzeigen. Den vom BGH als zulässig erachteten Spielraum für die Bildersuche sei bereits weit überschritten. So würden die Aufnahmen von Fotografen in der Google Bildersuche nicht mehr vorrangig zum Auffinden der Quelle und des Urhebers, sondern ohne seine Genehmigung zur Veröffentlichung und Präsentation im Internet genutzt. Auf diese Weise löse Google die Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang – komplette Reportagen würden in Einzelbilder zerlegt und teilweise bildschirmfüllend dargestellt. Dabei würden sowohl Bildunterschriften als auch Autorenhinweise unterschlagen.

Der Fotografen-Verband kritisiert, dass bei einer solchen hochauflösenden Darstellung der gesuchten Bilder bereits in der Bildersuche der Nutzer davon abgehalten werde, sich auf die jeweiligen Seiten (z. B. der Fotografen) weiterleiten zu lassen. Deren Traffic breche daher zusammen. Der klagende Verband geht davon aus, dass das Gericht die derzeit praktizierte Anzeige der Thumbnails untersagen wird.

Werden auch Ihre Bilder ohne Ihre Einwilligung verbreitet oder veröffentlicht? Lesen Sie weitere aktuelle Beiträge zum  Bildrecht bzw. Fotorecht auf unserer Website Das Grüne Recht. Bei Fragen zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Lichtbildern oder auch bei anderen Fragen zum Bild- und Fotorecht steht Ihnen Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote  aus Düsseldorf gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie bundesweit. Schreiben Sie uns eine E-Mail ( otto.grote@ameleo-law.com ) oder rufen Sie uns an (0211 – 54 20 04 64).