Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke wg. Film „Southpaw“

Die Rechtsanwälte Schutt, Waetke aus Karlsruhe sind seit mehreren Jahren bekannt dafür im Auftrag verschiedener Medienunternehmen private Anschlussinhaber wegen des Tauschs von Filmdateien im Internet (Filesharing) abzumahnen. Aktuell ist es der Kinofilm „Southpaw“ mit dem bekannten Schauspieler Jake Gyllenhaal, der Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke ist.

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Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke

Filesharing-Abmahnung von Schutt, Waetke – worum geht es?

Den Empfängern der Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) einzelne Folgen des aktuellen Films „Southpaw“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: TOBIS Film GmbH & Co. KG) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Filesharing-Abmahnung verlangt?

Die Kanzlei Schutt, Waetke fordert daher in der Filesharing-Abmahnung, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben wird, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages für die jeweils mutmaßlich begangene Verletzung des Urheberrechts.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen „Southpaw“ reagieren?

Wir empfehlen, die in der Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke erhalten haben.

Weiterführende Informationen zum Filesharing finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.