Anfrage zur Nutzung von Tonaufnahmen durch die Firma TuneSat GmbH

Haben Sie eine „Anfrage zur Nutzung von Tonaufnahmen“ von der TuneSat GmbH aus Mainz erhalten, weil Sie möglicherweise ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers Tonaufnahmen verwendet haben könnten? Wie sollte man auf solche Schreiben reagieren?

Berechtigungsanfrage der Firma TuneSat GmbH

Uns wurde eine Anfrage der Firma TuneSat GmbH aus Mainz zur Prüfung vorgelegt. Diese gibt an, von der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH berechtigt worden zu sein, die korrekte Lizenzierung genutzter Tonaufnahmen anzufragen. Gegenstand der Berechtigungsanfrage war die Veröffentlichung eines kurzen Videos, welches mit Musik untermalt war, an dem Sony Music mutmaßlich Rechte zustanden. Da man keine Lizenz zur Nutzung haben feststellen können, werde angefragt, ob eine Lizenz vorliege. Im zweiten Schritt forderte die TuneSat GmbH im Rahmen einer Nachlizenzierung einen hohen vierstelligen Betrag.

Wie sollte man auf solch eine Berechtigungsanfrage reagieren?

Bei einer solchen Berechtigungsanfrage stellen sich viele rechtliche Fragen? Ist die Firma TuneSat tatsächlich berechtigt, die Rechte anzufragen? Inwieweit müssen von der anfragenden Firma Nachweise der behaupteten Rechteinhaberschaft erbracht werden? Wurden vielleicht tatsächlich Tonaufnahmen unberechtigt genutzt und inwiefern besteht hier ein Kostenrisiko? Kann man vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um das Kostenrisiko zu reduzieren? Ist der geforderte Lizenzbetrag auch nur ansatzweise angemessen im Hinblick auf den behaupteten Verstoß? Kann man sich dagegen schützen, dass auch noch Forderungen von Dritten erhoben werden, die gleichfalls Rechte an der Tonaufnahme zu haben behaupten? Besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Dritten für den möglicherweise entstandenen Schaden in Regress zu nehmen? Es ist zu empfehlen, sich vor der Beantwortung einer solchen Berechtigungsanfrage ausführlich anwaltlich beraten zu lassen.

Haben Sie auch eine vergleichbare Berechtigungsanfrage erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheber- und Medienrechts.

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