Abmahnung wegen Porno-Download: Kanzlei Sarwari mahnt ab

Urheberrecht / Filesharing – Haben Sie eine Abmahnung des Hamburger Rechtsanwalts Yussof Sarwari (Kanzlei Sarwari) erhalten, weil Sie einen Pornofilm im Internet heruntergeladen haben sollen? Gegenwärtig versendet die  Kanzlei Sarwari aus Hamburg verstärkt Abmahnungen wegen Herunterladens von Pornos. Wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?

Das Grüne Recht - Porno Abmahnung der Kanzlei Sarwari
Porno-Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten?

Kanzlei Sarwari Tauschbörsenabmahnung – worum geht es?

Den Empfängern einer Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen Filesharing wird üblicherweise vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) einen pornographischen Film im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: G & G Media Foto-Film GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Filesharing Abmahnung verlangt?

Gefordert wird daher in der Tauschbörsenabmahnung der Kanzlei Sarwari die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

 Abmahnung wegen Porno-Download – was tun?

Wir empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. In zahlreichen Fällen ist es mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Mitbewohner, Familienangehörige etc.) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit, die eine Tauschbörsenabmahnung von Rechtsanwälte Yussof Sarwari und anderen abmahnenden Kanzleien erhalten haben.

Weiterführende Infos zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Beitrag zu Filesharing-Abmahnungen.