Abmahnung von Sebastian Deubelli für Chromorange Photostock

Fotorecht / Bildrecht – Haben Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Sebastian Deubelli aus Landshut im Auftrag der Firma Chromorange Photostock erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschützte Lichtbilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben sollen? Wie hat man sich in solch einem Fall zu verhalten?

Abmahnung von Sebastian Deubelli: Worum geht es?

Aktuelle erreichen uns Anfragen wegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Sebastian Deubelli aus Landshut. Dieser versendet im Auftrag verschiedener Bildagenturen Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Zu den Firmen, für die Rechtsanwalt Deubelli Foto-Abmahnungen versendet, gehören etwa:

  • die Firma Chromorange Photostock aus Bruckmühl
  • die Firma Blickwinkel aus Witten

Den abgemahnten Webseiten-Inhabern wird jeweils vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Den Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird in der Regel vorgeworfen, Lichtbilder, an denen die Bildagentur angeblich die ausschließlichen Rechte besitzt, ohne erforderliche Einwilligung in den eigenen Internet-Auftritt eingebunden und dadurch öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht des abmahnenden Rechteinhabers auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was verlangt Rechtsanwalt Deubelli?

Der abmahnende Rechtsanwalt fordert daher in der Abmahnung, zum einen, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben werden soll. Zum anderen sollen seine Rechtsanwaltskosten ersetzt werden sowie ein Schadensersatzbetrag für die jeweils entgangene Lizenzgebühr an dem Bild bezahlt werden. Diese berechnet der abmahnende Rechtsanwalt nach den Honorarbedingungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

Abmahnung von Sebastian Deubelli? Wie reagiere ich?

Wir empfehlen, die in der Abmahnung von Sebastian Deubelli erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen, gerade in bildrechtlichen Fällen, ist oft mehr als fraglich, ob die Ansprüche der abmahnenden Rechtsanwälte überhaupt zu Recht erhoben werden.

So ist gerade bei Bildagenturen oft zweifelhaft, ob diese tatsächlich Inhaber der entsprechenden Bildrechte sind und dies auch lückenlos nachweisen können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung von Sebastian Deubelli aus Landshut erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen von Rechtsanwalt Deubelli erhalten haben.

Weiterführende Informationen zum Fotorecht und Bildrecht finden Sie hier.